ESOP & VSOP. Schnell und effektiv.
Mitarbeiterbeteiligungen.
Wir erstellen Ihr Vertragswerk: ESOP & VSOP. Von erfahrenen Experten, angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse. Einfach. Effektiv. Zum Festpreis.
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Wir sind eine auf Gesellschaftsrecht und Venture Capital spezialisierte Wirtschaftsrechtsboutique mit Büros in Berlin, München, Frankfurt und Hamburg.
Unser Partner Dr. Christopher Hahn ist selbst Co-Founder verschiedener Startups sowie Autor der führenden Bücher zur Startup-Finanzierung* in Deutschland und somit ein ausgewiesener Experte für digitale Prozesse und deren rechtliche Umsetzung. Zu seinem Fachgebiet zählt vor allem die Beteiligung von Mitarbeitern, Führungskräften und anderen key persons.
Wir beraten seit Jahren insbesondere Unternehmen der Kreativ- und Technologiewirtschaft im Gesellschaftsrecht sowie allen damit eng zusammenhängenden Fragestellungen wie Finanzierungsrunden und Exits, ESOP/VSOP, IP-/IT-Rechte und Datenschutz.
Binden & motivieren Sie Ihre Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen, indem Sie sie am gemeinsamen Erfolg teilhaben lassen.
Gar kein Problem. Unser Rundum-Sorglos-Paket deckt sämtliche Gesellschafterinteressen hab - wir beraten Sie für Ihre Ideallösung.
Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen sind eine hervorragende Möglichkeit, Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu gewinnen & zu halten.
Ihr Virtual Stock Option Plan (VSOP) muss die Anforderungen erfüllen, die von der aktuellen Situation und den weiteren Plänen Ihres Unternehmens definiert werden. Wir bieten Ihnen dafür zwei Optionen - und beraten Sie gerne, welches Paket zu Ihrem Unternehmen am besten passt. Transparent und passgenau zum Festpreis - ohne Kostenfallen.
Die kosteneffiziente Lösung für junge Start-Ups (GmbH/UG) ohne Fremdfinanzierung und mit geringem Umsatz.
Das Basis-Paket plus alle Klauseln für Ihre Investoren und sonstige Gesellschafter sowie unseren Exit-Rechner.
Wir senden Ihnen per E-Mail einen Fragenkatalog und bereiten auf Grundlage der mitgeteilten Daten und einer telefonischen (Zoom) Kick-off Besprechung sämtliche Vertragsdokumente für das Mitarbeiter-beteiligungsprogramm vor.
Ein qualifizierter und auf die Beratung von Startups qualifizierter Rechtsanwalt prüft die Dokumente und klärt mit Ihnen eventuelle Unklarheiten.
Sie können sofort auf Basis des "Virtual Stock Option Plan" als Rahmenwerk Ihre Mitarbeiter und Schlüsselpersonen individuell am Unternehmenserfolg beteiligen. Schnell. Effektiv. Zum Festpreis.
Über eine schuldrechtliche Vereinbarung („Virtual Stock Option Plan“, VSOP) werden die begünstigten Mitarbeiter oder Führungskräfte vermögensmäßig so gestellt, als wären sie mit einer vorab bestimmten Zahl von Geschäftsanteilen an dem Unternehmen beteiligt („virtuelle Beteiligung“). Im Ergebnis wird somit das identische wirtschaftliche Ergebnis erreicht, das aufwendige Stock Option Programme ebenso zum Ziel haben, dabei aber ein großen gesellschaftsrechtlichen Aufwand erfordern. Darüber hinaus bleibt die gesellschaftsrechtliche Position der Gründer bzw. Investoren unangetastet.
Virtuelle Anteile sind grundsätzlich für alle privatwirtschaftlichen, nicht börslich-gelisteten Unternehmen geeignet.
Besonders für Start-ups, Klein- und Mittelständische Unternehmen sind sie ein wertvolles Mittel, Mitarbeiter zu gewinnen, langfristig zu halten und zu incentivieren.
Virtuelle Anteile können entweder durch einen Einzelvertrag oder ein "Virtual Stock Option Plan" (= VSOP) ausgegeben werden. Der VSOP stellt das Rahmenwerk für die virtuellen Beteiligungen eines Unternehmens für alle Begünstigten.
Basierend auf dem VSOP werden für einzelne Begünstigte individuelle Zeichnungsscheine (= Zuteilungsvereinbarungen) ausgestellt, die die jeweiligen Details mit den Begünstigten definieren, beispielsweise die Anteilshöhe oder Vesting-Dauer pro Mitarbeiter*in.
Die Ausgabe dieses individuellen Zeichnungsscheins und damit der virtuellen Anteile für neue Begünstigte ist unbürokratisch und schnell: es bedarf lediglich der Unterschrift unter dem 1-2 seitigen Dokument.
Virtuelle Anteile werden innerhalb eines „Virtual Stock Option Plan“, kurz VSOP, vergeben. Der Virtual Stock Option Plan (VSOP) bildet also das Rahmenwerk für die Ausgabe virtueller Anteile.
Begriffe wie Phantom Shares oder Phantom Stock werden oftmals als Synonyme zu virtuellen Anteilen verwendet.
Der Begriff ESOP, d.h. "Employee Stock Option Plan", wird häufig für jegliche Art der Mitarbeiterbeteiligungen verwendet. Oftmals werden - im Vergleich zum VSOP - mit dem ESOP reale Unternehmensanteile verbunden.
Nein - sie sind lediglich wirtschaftlich mit Gesellschaftern vergleichbar. Ihnen werden allerdings keine gesellschaftsrechtlichen Rechte eingeräumt, d.h. sie sind bei Gesellschafterversammlungen weder teilnahme- noch stimmberechtigt.
Bei der Mitarbeiterbeteiligung ist zwischen echten und unechten Beteiligungen (ESOP- oder VSOP-Vereinbarungen) zu unterscheiden. Diese haben unterschiedliche steuerliche Implikationen, welche in diesem Artikel grundlegend erklärt werden.
Jetzt lesenVirtuelle Mitarbeiterbeteiligungen – englisch „Virtual Stock Option Plans“, abgekürzt VSOP – ist der Oberbegriff für eine vertragliche Vereinbarung, mit der Arbeitnehmer so gestellt werden, als wären sie unmittelbar am Unternehmen ihres Arbeitgebers beteiligt. Ein Überblick über die wichtigsten Grundlagen, die praktische Umsetzung einer VSOP-Vereinbarung und die steuerlichen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Jetzt lesenMitarbeiterbeteiligungen sind ein probates Mittel, um Mitarbeiter sichtbar am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Damit fördern sie zusätzlich die Mitarbeiterbindung, weil sie zusätzliche Leistungsanreize schaffen. Es gilt das Prinzip: Je mehr der Arbeitnehmer für „sein“ Unternehmen leistet, desto mehr Gewinn erwirtschaftet es und desto höher fällt der Anteil für den beteiligten Mitarbeiter aus.
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